Jugendordnung
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Jugendordnung
1. Alle Vereinsmitglieder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr und alle regelmäßig und unmittelbar in der Vereinsjugendarbeit tätigen Mitarbeiter/innen bilden die Vereinsjugend im Sportverein Frohnstetten 1912/1949 e.V

2. Die Vereinsjugend ist jugend- und gesellschaftspolitisch aktiv. Sie will jungen Menschen ermöglichen, in zeitgemäßen Gemeinschaften Sport zu treiben. Darüber hinaus soll das gesellschaftliche Engagement angeregt, die Jugendarbeit im Verein unterstützt und koordiniert und zur Persönlichkeitsbildung beigetragen werden.

3. Die Jugendvollversammlung ist das oberste Organ der Vereinsjugend. Sie tritt mindestens alle 2 Jahre zusammen und wählt den Vereinsjugendsprecher.

4. Der Vereinsjugendausschuss besteht aus dem Jugendleiter als Vorsitzenden, dem Jugendsprecher und den Abteilungsleitern. Der Jugendausschuss plant und koordiniert die Jugendarbeit.

5. Der Jugendleiter und der Jugendsprecher sind stimmberechtigte Mitglied im Vereinsvorstand.

6. Der Jugendleiter vertritt die Vereinsjugend nach innen und außen.

7. Die Vereinsjugend ist verantwortlicher Empfänger der Zuschüsse für jugendpflegerische Maßnahmen. Die Jugendkasse wird vom Hauptkassierer geführt.

8. Die Jugendordnung muss von der Jugendvollversammlung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen und vom Vereinsvorstand mit einfacher Mehrheit bestätigt werden. Das gleiche gilt für Änderungen. Die Jugendordnung bzw. Änderung tritt/treten mit der Bestätigung durch den Vorstand in Kraft.
 
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