Beitragsordnung
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Beitragsordnung nach § 10 der Vereinssatzung (Gültig ab Geschäftsjahr 2005) – Änderung 2010
1. Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.

2. Der Mitgliedsbeitrag wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt.

3. Der jährliche Beitrag an den Verein beträgt für passive Mitglieder:
3.1. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre: € 17,00
3.2. Erwachsene ab 18 Jahre: € 25,00
3.3. Familienbeitrag: € 45,00
3.4. Passives Mitglied ist, wer keine Leistungen des Vereins in Anspruch nimmt. Wer sich mind. einmal im Jahr im Verein sportlich betätigt, gilt als aktives Mitglied. Der Familienbeitrag für passive Mitglied findet nur Anwendung, wenn alle in diesem Familienbeitrag enthaltenen Familienmitglieder passiv sind. Im Zweifel entscheidet der Vorstand nach Anhörung des Mitglieds.
3.5 Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.

4. Der jährliche Beitrag an den Verein beträgt für aktive Mitglieder:
4.1. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre: € 22,00
4.2. Erwachsene ab 18 Jahre: € 35,00
4.3. Familienbeitrag: € 60,00
4.4. Aktive Mitglieder sind alle nicht passiven Mitglieder.

5. Benutzung des Tennisfeldes zusätzlich zum jeweils festgesetzten Jahresbeitrag:
5.1. Kinder und Jugendliche: € 6,00
5.2. Erwachsene ab 18 Jahren: € 12,00

6.1 In Ausbildung befindliche Personen, Wehr- und Erstzdienstleistende über 18 Jahre bis 27 Jahre zahlen auf Antrag die Hälfte ihres Beitrags, jedoch nicht weniger als bei Ziff. 3.1 bzw. 4.1.
6.2 Anträge auf Änderung der Beitragshöhe sind mit entsprechenden Nachweisen vorzulegen.
6.3 Ein Anschriftenwechsel und eine Änderung der Bankverbindung ist unverzüglich mitzuteilen.

7. Im Jahresbeitrag ist die Sportversicherung des WLSB inbegriffen.

8. Der Einzug des Beitrags erfolgt durch Abbuchungsverfahren einmal jährlich. Beitragskonten sind:
8.1. Hohenz. Landesbank, BLZ 65351050 KontoNr. 806242
8.2. Winterlinger Bank, BLZ 65361898 KontoNr. 30313007

9. Mitglieder, die am Abbuchungsverfahren nicht teilnehmen, entrichten ihre Beiträge auf eines der o.g. Konten.

10. Bei Vereinsbeitritt bis zum 30.06. ist der volle Beitrag, ab dem 01.07. der halbe Beitrag zu entrichten.

11. Der Vereinsaustritt ist nur zum Ende eines Kalenderjahres möglich und muss bis zum 30.11. schriftlich beim 1. Vorstand erklärt werden.

12. Die durch die Mitgliederversammlung festgesetzten Beiträge treten zum 01. Januar des Jahres, in dem der Beschluss gefasst wird, oder zum beschlossenen Zeitpunkt in Kraft.

13. Die Mitgliederverwaltung erfolgt durch elektronische Datenverarbeitung (EDV); die personengeschützten Daten der Mitglieder werden unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes gespeichert.
 
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